Tierheim Dillingen

Mittwoch, 5. Februar 2020

Weiterer Gerichtstermin wegen Anfechtung der Vorstandswahlen des Tierschutzvereins untere Saar



Am 04.02.2020 fand eine weitere Gerichtsverhandlung wegen der Wahlanfechtung der Vorstandswahlen vom 23.03.2018 statt.

Zeugen wurden diesmal keine vernommen. Es wurde über einen Vergleich gesprochen.
Der Kläger war gesundheitlich verhindert, wurde aber von seinem bevollmächtigten Beistand bestens vertreten.

Das Aushandeln des Vergleiches wurde ohne den Vorstand des Tierschutzvereines untere Saar besprochen, denn dieser kam in Persona fast 1,5 Stunden zu spät und ist erst eingetroffen, als das Gericht die ausgehandelten Vergleichspunkte bereits auf Band diktierte.

Außerdem wurde dem Gericht mitgeteilt, dass noch 3 weitere zivilrechtliche Verfahren und ein Strafverfahren gegen den 1. Vorsitzenden Franz-Peter Kaiser anhängig sind. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen dem Verdacht der Untreue seit ungefähr Mai 2018. Nachdem sich der Anfangsverdacht scheinbar erhärtet hat, fand auf richterliche Anordnung im Januar 2020 eine Haudurchsuchung in den Räumlichkeiten des Tierheims und in den Privaträumen des 1. Vorsitzenden statt. Die Ergebnisse der staatsanwaltlichen Ermittlungen bleiben abzuwarten.

Bei den Zivilverfahren wurde bekannt, dass es sich um Schadensersatzforderungen von mehreren Hunderttausend Euro gegen den Tierschutzverein untere Saar handelt. Momentan laufen Vergleichsverhandlungen. Wir werden dies weiter beobachten. Bei der Gerichtsverhandlung wurde auch darüber gesprochen, dass dem Tierschutzverein und somit dem Tierheim aufgrund der hohen Schadensersatzforderungen möglicherweise die Insolvenz drohen könnte.

Inhaltlich sieht der Vergleich für den Vorstand nicht gut aus. Die gesamten Vorstandswahlen müssen wiederholt werden. Bei der Gelegenheit soll der Vorstand den Mitgliedern auch Rechenschaft ablegen über die Verfahren in den Zivilsachen und der Strafsache. Auf dieser Mitgliederversammlung soll auch keine Entlastung des Vorstandes erfolgen. Jedenfalls sind die Tagesordnungspunkte für diese Mitgliederversammlung im Vergleich festgelegt. Der Tagesordnungspunk „Entlastung des Vorstandes“ wurde ausdrücklich nicht aufgenommen.
Weiterhin soll ein neutraler Versammlungsleiter die Mitgliederversammlung leiten. Von der Klägerseite vorgeschlagen war der Tierschutzbeauftragte des Saarlandes. Dieser Vorschlag wurde von dem Prozessbevollmächtigen des Vorstandes jedoch abgelehnt.
Nun soll ein neutraler Rechtsanwalt beauftragt werden. Ob dieser hierzu bereit ist bleibt abzuwarten.
Auch über die Ablehnung von Mitgliedbewerben muss neu entschieden werden. Sollte der Vorstand die Mitgliedsbewerber erneut ablehnen, wird es weitere Gerichtsverfahren geben.
Finanziert werden die Verfahren aus der Vereinskasse, die mit Steuer- und Spendengeldern gefüllt wird und eigentlich für die Versorgung der Tiere bestimmt ist.

Der geschlossene Vergleich kann bis zum 14.02.2020 von beiden Seiten widerrufen werden.
Dann wird es weitere Gerichtsverhandlungen mit Beweisaufnahmen geben.

Wir werden weiter berichten! Bleiben Sie dran!