Tierheim Dillingen

Samstag, 24. Oktober 2020

Erneute Turbulenzen beim Tierschutzverein - Hedwig Trampert Tierheim Dillingen

 Registergericht bestellt Notvorstand


Am 25.02.2020 berichtete die Saarbrücker Zeitung über den geplatzten Vergleich in der Anfechtungsklage wegen den Vorstandswahlen auf der Mitgliederversammlung vor dem Landgericht Saarbrücken. Quelle:Saarbrücker Zeitung 25.02.2020 (leider hinter einer Bezahlschranke)


Allerdings wurde -entgegen den Darstellungen der Saarbrücker Zeitung- am 03.03.2020 kein Urteil gesprochen, weil die umfangreiche Beweisaufnahme noch nicht beendet war und diese fortgesetzt wurde.

Der letzte Verhandlungstermin vor dem Landgericht Saarbrücken fand am 24.08.2020 statt. Zu diesem Termin war auch der saarländische Tierschutzbeauftragte Dr. W. als Zeuge geladen. Er berichtete, dass die Mitgliederversammlung von dem amtierenden Vorstand „nach Gutsherrenart“ geleitet worden sei. Auch zahlreiche weitere Zeugen berichteten in einem früheren Verhandlungstermin, dass Kritiker des amtieren Vorstandes nicht zu Wort kamen, oder ausgebuht und niedergebrüllt wurden, teilweise sollen die Zwischenrufe „unter der Gürtellinie“ gewesen sein. Es wurde berichtet, dass es auf der Mitgliederversammlung zwei Lager gegeben hätte und sich das Lager des amtieren Vorstandes „daneben benommen“ habe.

Es ist davon auszugehen, dass eine Debatte und eine Aussprache zu der Kritik an dem amtieren Vorstand verhindert wurde.

Das Landgericht Saarbrücken war daher davon überzeugt, dass eine faire Vorstandswahl in der Mitgliederversammlung vom 23.03.2018 nicht stattgefunden habe und hat in seinem Urteil vom 14.09.2020 festgestellt, dass die Vorstandswahlen allesamt ungültig sind.
Gegen die Entscheidung hat der beklagte „Vorstand“ Berufung eingelegt. Die Entscheidung des Landgerichts wird nicht akzeptiert. Hierdurch entstehen weitere Kosten zu Lasten den Tierschutzverein und somit der Tiere.


Notvorstand wird massiv an der verpflichtenden Arbeitsaufnahme gehindert



Aufgrund des Urteils des Landgericht Saarbrücken wurde ein Notvorstand durch das Registergericht Saarlouis amtlich bestellt. Die Bestellungsurkunde des Notvorstandes vom 16.10.2020 wird von dem ehemaligen Vorstand jedoch nicht akzeptiert.
Der Notvorstand erhält weder die Schlüssel zu den Räumlichkeiten im Tierheim, noch Einsicht in die Buchhaltungs- und Vereinsunterlagen. In das Büro wurde ein Schäferhund gesetzt, so dass ein Zutritt für die Personen des Notvorstandes nicht gefahrlos möglich ist. Die verpflichtende Tätigkeit des Notvortandes wird verhindert!
Der ehemalige Vorstand hat gegen die Bestellung des Notvorstandes Beschwerde eingelegt. Hierüber entscheidet nun das Oberlandesgericht Saarbrücken. Diese Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung, was bedeutet, dass die Bestellung des Notvorstand mindestens bis zur endgültigen Entscheidung des Oberlandgericht Saarbrücken gültig ist und umgesetzt werden müsste.

Zwischenzeitlich ist es mit gesundem Menschenverstand nicht mehr erklärbar, warum der „ehemalige“ Vorstand an seiner Machtposition vehement festhalten möchte, dies auf Kosten der Tierschutzkasse und des Steuerzahlers.

Der zuständige Landrat Lauer (SPD) wurde über die neuste Entwicklung informiert und von den Vertretern des Notvorstands  um Hilfe ersucht. Die Antwort hierzu steht noch aus.

Wir werden über den Fortgang weiter berichten – Bleiben Sie dran!