Tierheim Dillingen

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Samstag, 24. Oktober 2020

Erneute Turbulenzen beim Tierschutzverein - Hedwig Trampert Tierheim Dillingen

 Registergericht bestellt Notvorstand


Am 25.02.2020 berichtete die Saarbrücker Zeitung über den geplatzten Vergleich in der Anfechtungsklage wegen den Vorstandswahlen auf der Mitgliederversammlung vor dem Landgericht Saarbrücken. Quelle:Saarbrücker Zeitung 25.02.2020 (leider hinter einer Bezahlschranke)


Allerdings wurde -entgegen den Darstellungen der Saarbrücker Zeitung- am 03.03.2020 kein Urteil gesprochen, weil die umfangreiche Beweisaufnahme noch nicht beendet war und diese fortgesetzt wurde.

Der letzte Verhandlungstermin vor dem Landgericht Saarbrücken fand am 24.08.2020 statt. Zu diesem Termin war auch der saarländische Tierschutzbeauftragte Dr. W. als Zeuge geladen. Er berichtete, dass die Mitgliederversammlung von dem amtierenden Vorstand „nach Gutsherrenart“ geleitet worden sei. Auch zahlreiche weitere Zeugen berichteten in einem früheren Verhandlungstermin, dass Kritiker des amtieren Vorstandes nicht zu Wort kamen, oder ausgebuht und niedergebrüllt wurden, teilweise sollen die Zwischenrufe „unter der Gürtellinie“ gewesen sein. Es wurde berichtet, dass es auf der Mitgliederversammlung zwei Lager gegeben hätte und sich das Lager des amtieren Vorstandes „daneben benommen“ habe.

Es ist davon auszugehen, dass eine Debatte und eine Aussprache zu der Kritik an dem amtieren Vorstand verhindert wurde.

Das Landgericht Saarbrücken war daher davon überzeugt, dass eine faire Vorstandswahl in der Mitgliederversammlung vom 23.03.2018 nicht stattgefunden habe und hat in seinem Urteil vom 14.09.2020 festgestellt, dass die Vorstandswahlen allesamt ungültig sind.
Gegen die Entscheidung hat der beklagte „Vorstand“ Berufung eingelegt. Die Entscheidung des Landgerichts wird nicht akzeptiert. Hierdurch entstehen weitere Kosten zu Lasten den Tierschutzverein und somit der Tiere.


Notvorstand wird massiv an der verpflichtenden Arbeitsaufnahme gehindert



Aufgrund des Urteils des Landgericht Saarbrücken wurde ein Notvorstand durch das Registergericht Saarlouis amtlich bestellt. Die Bestellungsurkunde des Notvorstandes vom 16.10.2020 wird von dem ehemaligen Vorstand jedoch nicht akzeptiert.
Der Notvorstand erhält weder die Schlüssel zu den Räumlichkeiten im Tierheim, noch Einsicht in die Buchhaltungs- und Vereinsunterlagen. In das Büro wurde ein Schäferhund gesetzt, so dass ein Zutritt für die Personen des Notvorstandes nicht gefahrlos möglich ist. Die verpflichtende Tätigkeit des Notvortandes wird verhindert!
Der ehemalige Vorstand hat gegen die Bestellung des Notvorstandes Beschwerde eingelegt. Hierüber entscheidet nun das Oberlandesgericht Saarbrücken. Diese Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung, was bedeutet, dass die Bestellung des Notvorstand mindestens bis zur endgültigen Entscheidung des Oberlandgericht Saarbrücken gültig ist und umgesetzt werden müsste.

Zwischenzeitlich ist es mit gesundem Menschenverstand nicht mehr erklärbar, warum der „ehemalige“ Vorstand an seiner Machtposition vehement festhalten möchte, dies auf Kosten der Tierschutzkasse und des Steuerzahlers.

Der zuständige Landrat Lauer (SPD) wurde über die neuste Entwicklung informiert und von den Vertretern des Notvorstands  um Hilfe ersucht. Die Antwort hierzu steht noch aus.

Wir werden über den Fortgang weiter berichten – Bleiben Sie dran!

Sonntag, 6. Oktober 2019

Weiteres Verfahren: Vorstand des Tierschutzvereines untere Saar erneut vor Gericht

Vorstand des Tierschutzvereines untere Saar
(Hedwig Trampert Tierheim Dillingen)
in einem weiteren Verfahren vor Gericht


Am 01.10.2019 hatte in einem anderen Verfahren eine weitere Gerichtsverhandlung stattgefunden. Diesmal ging es um die Räumungsklage des Tierschutzvereines untere Saar gegen die Kleintierklinik Köllertal. Die Kleintierklinik Köllertal hatte zur Behandlung der Tierheimtiere die Räumlichkeiten angemietet und in diese investiert. Der Vorstand hatte den auf Jahre geschlossenen Mietvertrag scheinbar einfach gekündigt. Momentan steht eine Schadenersatzforderung von mindestens 60.000 Euro (in Worten: sechszigtausend!) im Raum, welche ggf. an die Kleintierklinik zu zahlen wäre. Geld, das dem Tierheim und den Tieren fehlen wird und aus Mitgliedbeiträgen, Spenden und öffentlichen Geldern finanziert wird.. Der Mietzins für die Räumlichkeiten wird von der Kleintierklinik Köllertal weiterhin gezahlt. Dieser müsste dann auch wieder zurück gezahlt werden, sollte die Kleintierkilik Köllertal in diesem Verfahren obsiegen.

Es ist noch ein weiteres Verfahren anhängig, in dem die Kleintierklinik Köllertal Schadensersatz für entgangene Dienstleistung für mehrere Jahre fordert. Hier soll bereits ein richterlicher Beschluss vorliegen, dass der 1. Vorsitzende Herr Peter Kaiser eine Erklärung an Eides Statt abgeben soll. Hierin soll die Höhe der Tierarztkosten bestätigt werden. Dies ist notwendig, um die jährliche Schadenshöhe beziffern zu können. Scheinbar hat der 1. Vorsitzende die Höhe nicht korrekt angegeben, was nunmehr diese Erklärung an Eides Statt erforderlich macht. Eine falsche Erklärung an Eides Statt hat möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen, worauf der Rechtsanwalt der Kleintierklinik in der Verhandlung auch hingewiesen haben soll.

In der Sache mit der Räumungsklage wurde, mit Einverständnis beider Parteien, das Verfahren ausgesetzt, und die Vergleichsverhandlungen wurden aufgenommen. Sollten die Vergleichsverhandlungen scheitern, wird das Verfahren wieder aufgenommen. Die Klage wegen den Schadensersatzforderungen für entgangene Dienstleistung wurde nicht ausgesetzt.

Besonders pikant: Die Räumungsklage gegen die Kleintierklinik Köllertal wurde erst nach der Anfechtungsklage gegen die Mitgliederversammlung mit Vorstandwahlen 2018 bei Gericht eingereicht. Sollten die Vorstandswahlen rechtskräftig für nichtig erklärt werden, wäre der jetzige Vorstand nicht berechtigt gewesen die Klage anzustreben. Damit wären dann ggf. der geschäftsführende Vorstand und der Gesamtvorstand in der privaten Haftung. Auf die Haftung wurde in der Anfechtungsklage vom Landgericht Saarbrüchen bereits hingewiesen.

Es bleibt spannend:
Ein Vorstand - Drei Gerichtsverfahren mit erheblichen Kosten, erheblichen Schadensersatzforderungen und ungewissem Ausgang!

Wir werden weiter berichten.

Keywords: Hedwig Trampert Tierheim Dillingen, Tierschutzverein untere Saar, Tierheim Dilingen


Mittwoch, 4. September 2019

Vorstand des Tierschutzvereines untere Saar vor Gericht

Vorstand des Tierschutzvereines untere Saar
(Hedwig Trampert Tierheim Dillingen)
vor Gericht


Vorstandswahlen aus März 2018 müssen wahrscheinlich wiederholt werden




Am 03.09.2019 wurde in der Anfechtungsklage über die Vorstandswahl vor dem Landgericht Saarbrücken verhandelt.

Insgesamt wurden 14 Zeugen in der Gerichtsverhandlung gehört
Berichtigung: Insgesamt wurden 16 Zeugen gehört, 15 geladene Zeugen und eine Zeugin aus dem Zuschauerraum, geladen waren insgesamt 17 Zeugen, zwei Zeugen waren entschuldigt, die Beweisaufnahme wird ggf. mit den entschuldigten Zeugen fortgesetzt



Mehrere Zeugen berichteten übereinstimmend von einer sehr lauten mit ständigen Zwischenrufen unterbrochenen Mitgliederversammlung.

Ein Zeuge beklagte, dass er sich in der Mitgliederversammlung mehrfach zu Wort gemeldet habe, aber ignoriert wurde. Zwei Zeugen bestätigten diese Aussage. Die Zeugen vermuteten, dass die Wortmeldung dieses ehemaligen Vorstandmitgliedes bewusst ignoriert wurden. Dies erweckte den Eindruck, dass der Zeuge höchst Brisantes zu berichten hatte. Leider hatte das Gericht keine näheren Aussagen zugelassen. Allerdings war von übergriffigem Verhalten des ersten Vorsitzenden Peter Kaiser gegen eine Mitarbeiterin die Rede. Auch wollte der Zeuge von „geistigen Ergüssen“ des ersten Vorsitzenden aus Schriftstücken zitieren.

Eine ehemalige Tierheimmitarbeiterin berichtete, dass sie in der Mitgliederversammlung im März 2018 von der Frau Mutter Kaiser als „alte Sau“ bezeichnet wurde.

Mehrere Zeugen berichteten übereinstimmend, dass der Vorstandsbewerber Franzen durch Zwischenrufe und Fragen in seiner Redezeit bei der Vorstellung eingeschränkt war, während die Vorstellungsrede des ersten Vorsitzenden Kaiser nicht unterbrochen war. Die Redezeit war für beide Bewerber auf 10 Minuten begrenzt.

Weiterhin wurde von Zeugen übereinstimmend berichtet, dass eine Mehrfachwahl durch verschiedene Mitglieder nicht ausgeschlossen war, denn an der Wahlurne wurde nicht sichergestellt, dass eine Mehrfachabstimmung unterbunden wird. Bereits vor der Wahl zum ersten Vorsitzenden sollen Mitglieder die Versammlung verlassen und die ausgehändigten Stimmzettel auf den Stühlen zurückgelassen haben. Diese Stimmzettel hätten sich andere Mitglieder aneignen und mehrfach abstimmen können.
Eine Zeugin erzählte sogar, dass nicht wahlberechtigte Security-Mitarbeiter, mit Stimmzettel in der Hand, in der Schlange vor der Wahlurne standen.

Das Gericht sah es jedenfalls als problematisch an, dass die Chancengleichheit bei den beiden Bewerbern um das Vorstandamt nicht gewährleistet und ausserdem eine Mehrfachabstimmung zumindest möglich war. Das Gericht regte erneut an, die Vorstandwahl zu wiederholen.
Das Gericht wird den Parteien einen weiteren Hinweisbeschluss übersenden. Sollte der Vorstand keiner Wiederholung der Wahl zustimmen, wird das Gericht die Beweisaufnahme fortsetzen und überprüfen, wie viele Mitglieder an der Wahl teilgenommen haben, welche nicht stimmberechtigt waren. Dann kann festgestellt werden, ob tatsächlich Wahlbetrug oder zumindest Wahlmanipulation vorliegt. Es bleibt also spannend.

Auch die willkürliche Ablehnung von Mitgliedsbewerbern wird bei der nächsten Gerichtsverhandlung Thema sein.

Wir werden weiter berichten.


Keywords: Hedwig Trampert Tierheim Dillingen, Tierschutzverein untere Saar, Tierheim Dilingen