Registergericht bestellt Notvorstand
Am 25.02.2020 berichtete die Saarbrücker Zeitung über den geplatzten Vergleich in
der Anfechtungsklage wegen den Vorstandswahlen auf der Mitgliederversammlung vor
dem Landgericht Saarbrücken. Quelle:Saarbrücker Zeitung 25.02.2020 (leider hinter einer Bezahlschranke)
Allerdings wurde -entgegen den Darstellungen der Saarbrücker Zeitung- am
03.03.2020 kein Urteil gesprochen, weil die umfangreiche Beweisaufnahme noch
nicht beendet war und diese fortgesetzt wurde.
Der letzte Verhandlungstermin vor dem Landgericht Saarbrücken fand am
24.08.2020 statt. Zu diesem Termin war auch der saarländische Tierschutzbeauftragte Dr.
W. als Zeuge geladen. Er berichtete, dass die Mitgliederversammlung von dem amtierenden
Vorstand „nach Gutsherrenart“ geleitet worden sei. Auch zahlreiche weitere Zeugen
berichteten in einem früheren Verhandlungstermin, dass Kritiker des amtieren
Vorstandes nicht zu Wort kamen, oder ausgebuht und niedergebrüllt wurden,
teilweise sollen die Zwischenrufe „unter der Gürtellinie“ gewesen sein. Es
wurde berichtet, dass es auf der Mitgliederversammlung zwei Lager gegeben hätte
und sich das Lager des amtieren Vorstandes „daneben benommen“ habe.
Es ist davon auszugehen, dass eine Debatte und eine Aussprache zu der Kritik an
dem amtieren Vorstand verhindert wurde.
Das Landgericht Saarbrücken war daher davon überzeugt, dass eine faire Vorstandswahl
in der Mitgliederversammlung vom 23.03.2018 nicht stattgefunden habe und hat in
seinem Urteil vom 14.09.2020 festgestellt, dass die Vorstandswahlen allesamt
ungültig sind.
Gegen die Entscheidung hat der beklagte „Vorstand“ Berufung eingelegt. Die Entscheidung
des Landgerichts wird nicht akzeptiert. Hierdurch entstehen weitere Kosten zu
Lasten den Tierschutzverein und somit der Tiere.
Notvorstand wird massiv an der verpflichtenden Arbeitsaufnahme gehindert
Aufgrund des Urteils des Landgericht Saarbrücken wurde
ein Notvorstand durch das Registergericht Saarlouis amtlich bestellt. Die
Bestellungsurkunde des Notvorstandes vom 16.10.2020 wird von dem ehemaligen
Vorstand jedoch nicht akzeptiert.
Der Notvorstand erhält weder die Schlüssel zu den Räumlichkeiten im Tierheim,
noch Einsicht in die Buchhaltungs- und Vereinsunterlagen. In das Büro wurde ein
Schäferhund gesetzt, so dass ein Zutritt für die Personen des Notvorstandes nicht
gefahrlos möglich ist. Die verpflichtende Tätigkeit des Notvortandes wird verhindert!
Der ehemalige Vorstand hat gegen die Bestellung des Notvorstandes Beschwerde eingelegt.
Hierüber entscheidet nun das Oberlandesgericht Saarbrücken. Diese Beschwerde
hat keine aufschiebende Wirkung, was bedeutet, dass die Bestellung des Notvorstand
mindestens bis zur endgültigen Entscheidung des Oberlandgericht Saarbrücken gültig
ist und umgesetzt werden müsste.
Zwischenzeitlich ist es mit gesundem Menschenverstand nicht mehr erklärbar,
warum der „ehemalige“ Vorstand an seiner Machtposition vehement festhalten möchte,
dies auf Kosten der Tierschutzkasse und des Steuerzahlers.
Der zuständige Landrat Lauer (SPD) wurde über die neuste Entwicklung
informiert und von den Vertretern des Notvorstands um Hilfe ersucht.
Die Antwort hierzu steht noch aus.
Wir werden über den Fortgang weiter berichten – Bleiben Sie dran!