Tierheim Dillingen

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Samstag, 24. Oktober 2020

Erneute Turbulenzen beim Tierschutzverein - Hedwig Trampert Tierheim Dillingen

 Registergericht bestellt Notvorstand


Am 25.02.2020 berichtete die Saarbrücker Zeitung über den geplatzten Vergleich in der Anfechtungsklage wegen den Vorstandswahlen auf der Mitgliederversammlung vor dem Landgericht Saarbrücken. Quelle:Saarbrücker Zeitung 25.02.2020 (leider hinter einer Bezahlschranke)


Allerdings wurde -entgegen den Darstellungen der Saarbrücker Zeitung- am 03.03.2020 kein Urteil gesprochen, weil die umfangreiche Beweisaufnahme noch nicht beendet war und diese fortgesetzt wurde.

Der letzte Verhandlungstermin vor dem Landgericht Saarbrücken fand am 24.08.2020 statt. Zu diesem Termin war auch der saarländische Tierschutzbeauftragte Dr. W. als Zeuge geladen. Er berichtete, dass die Mitgliederversammlung von dem amtierenden Vorstand „nach Gutsherrenart“ geleitet worden sei. Auch zahlreiche weitere Zeugen berichteten in einem früheren Verhandlungstermin, dass Kritiker des amtieren Vorstandes nicht zu Wort kamen, oder ausgebuht und niedergebrüllt wurden, teilweise sollen die Zwischenrufe „unter der Gürtellinie“ gewesen sein. Es wurde berichtet, dass es auf der Mitgliederversammlung zwei Lager gegeben hätte und sich das Lager des amtieren Vorstandes „daneben benommen“ habe.

Es ist davon auszugehen, dass eine Debatte und eine Aussprache zu der Kritik an dem amtieren Vorstand verhindert wurde.

Das Landgericht Saarbrücken war daher davon überzeugt, dass eine faire Vorstandswahl in der Mitgliederversammlung vom 23.03.2018 nicht stattgefunden habe und hat in seinem Urteil vom 14.09.2020 festgestellt, dass die Vorstandswahlen allesamt ungültig sind.
Gegen die Entscheidung hat der beklagte „Vorstand“ Berufung eingelegt. Die Entscheidung des Landgerichts wird nicht akzeptiert. Hierdurch entstehen weitere Kosten zu Lasten den Tierschutzverein und somit der Tiere.


Notvorstand wird massiv an der verpflichtenden Arbeitsaufnahme gehindert



Aufgrund des Urteils des Landgericht Saarbrücken wurde ein Notvorstand durch das Registergericht Saarlouis amtlich bestellt. Die Bestellungsurkunde des Notvorstandes vom 16.10.2020 wird von dem ehemaligen Vorstand jedoch nicht akzeptiert.
Der Notvorstand erhält weder die Schlüssel zu den Räumlichkeiten im Tierheim, noch Einsicht in die Buchhaltungs- und Vereinsunterlagen. In das Büro wurde ein Schäferhund gesetzt, so dass ein Zutritt für die Personen des Notvorstandes nicht gefahrlos möglich ist. Die verpflichtende Tätigkeit des Notvortandes wird verhindert!
Der ehemalige Vorstand hat gegen die Bestellung des Notvorstandes Beschwerde eingelegt. Hierüber entscheidet nun das Oberlandesgericht Saarbrücken. Diese Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung, was bedeutet, dass die Bestellung des Notvorstand mindestens bis zur endgültigen Entscheidung des Oberlandgericht Saarbrücken gültig ist und umgesetzt werden müsste.

Zwischenzeitlich ist es mit gesundem Menschenverstand nicht mehr erklärbar, warum der „ehemalige“ Vorstand an seiner Machtposition vehement festhalten möchte, dies auf Kosten der Tierschutzkasse und des Steuerzahlers.

Der zuständige Landrat Lauer (SPD) wurde über die neuste Entwicklung informiert und von den Vertretern des Notvorstands  um Hilfe ersucht. Die Antwort hierzu steht noch aus.

Wir werden über den Fortgang weiter berichten – Bleiben Sie dran!

Dienstag, 27. August 2019

Vorstand des "Tierschutzverein untere Saar" in der Kritik

Im März 2018 titelte die Saarbrücker Zeitung:

"Turbulenzen beim Tierschutzverein Untere Saar : Unter Ausschluss der Öffentlichkeit"und berichtete,  dass bei der Mitgliederversammlung am 23.03.2018 des "Tierschutzverein untere Saar" Presse und Interessierte nicht zugelassen wurden. (Link zum Artikel)


Was bei anderen Vereinen eher unkritisch erscheint, liegt hier anders, denn der Tierschutzverein untere Saar ist Betreiber des Hedwig Trampert Tierheim in Dillingen. Dafür erhält der Tierschutzverein öffentliche Gelder in Höhe von mehr als einer Viertelmillion Euro im Jahr. Bei dieser nicht unerheblich hohen Summe, finanziert aus Steuergeldern, sollte die Öffentlichkeit Transparenz erwarten können.
Leider jedoch nicht, denn vier Security-Mitarbeiter wurden extra herbeigeordert  um Presse und Interessierten den Zugang zu verwehren.

Es gibt jedoch noch weitere Kritik am Vorstand des Tierschutzvereins:
Der Vorstand soll Mitgliedsanträge vor der Mitgliederversammlung ohne weitere Begründung abgelehnt haben. Scheinbar hält man im Tierschutzverein ängstlich an seiner Macht fest. In einer Begründung an das Registergericht, welche von dem ersten Vorsitzenden Peter Kaiser unterschrieben ist, steht (auszugsweise):

 



Auch der saarländische Tierschutzbeauftragte kritisiert:

"Dr. Hans-Friedrich Willimzik, Landestierschutzbeauftragter und Mitglied im Dillinger Verein. Auf telefonische Nachfrage zeichnete er ein kein gutes Bild von der Versammlung. „Das ist vor allem schade, weil das Dillinger Tierheim im Saarland auch finanziell mit am besten dasteht und ein Vorzeigeprojekt sein könnte. Nur gibt es einen Vorstand, der das alles an die Wand fährt“, erklärte er. Schon lange fordert Willimzik, dass Vereine, die ein Tierheim betreiben, eine „ordentliche Trennung zwischen Einrichtung und Verein“ machen. „Tatsache in Dillingen ist es, dass eine Person das Sagen über alles hat“, moniert er. Dass Gäste nicht zur Versammlung zugelassen waren, habe er mitbekommen, nicht aber, dass auch die Presse ausgeschlossen wurde. „Das ist sehr schade. Der Verein bekommt für das, was er tut, schließlich viele öffentliche Gelder, da müsste die Öffentlichkeit zugelassen werden“, meint der Landestierschutzbeauftragte. Die Satzung, erklärt er, brauche eine Überarbeitung. „Ich denke, das ist vom derzeitigen Vorstand nicht gewünscht.“" (Quelle: Saarbrücker Zeitung)



Die Wahlen der Mitgliederversammlung wurden aus diversen Gründen gerichtlich angefochten. Begründet wurde die Klage nicht nur durch begangene Formfehler, sondern es liegt ggf. sogar Wahlbetrug vor, zumindest soll Wahlmanipulation durch den Vorstand vorliegen.
So soll der Vorstand bereits eingeräumt haben, dass Mitglieder an der Vorstandswahl teilgenommen haben, welche nicht stimmberechtigt waren.

Am 03.09.2019 ist die zweite mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Saarbrücken in der Anfechtungsklage.

Wir werden weiter berichten.

Update: Vorstand des Tierschutzvereines untere Saar (Hedwig Trampert Tierheim Dillingen) vor Gericht

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