Tierheim Dillingen

Dienstag, 27. August 2019

Vorstand des "Tierschutzverein untere Saar" in der Kritik

Im März 2018 titelte die Saarbrücker Zeitung:

"Turbulenzen beim Tierschutzverein Untere Saar : Unter Ausschluss der Öffentlichkeit"und berichtete,  dass bei der Mitgliederversammlung am 23.03.2018 des "Tierschutzverein untere Saar" Presse und Interessierte nicht zugelassen wurden. (Link zum Artikel)


Was bei anderen Vereinen eher unkritisch erscheint, liegt hier anders, denn der Tierschutzverein untere Saar ist Betreiber des Hedwig Trampert Tierheim in Dillingen. Dafür erhält der Tierschutzverein öffentliche Gelder in Höhe von mehr als einer Viertelmillion Euro im Jahr. Bei dieser nicht unerheblich hohen Summe, finanziert aus Steuergeldern, sollte die Öffentlichkeit Transparenz erwarten können.
Leider jedoch nicht, denn vier Security-Mitarbeiter wurden extra herbeigeordert  um Presse und Interessierten den Zugang zu verwehren.

Es gibt jedoch noch weitere Kritik am Vorstand des Tierschutzvereins:
Der Vorstand soll Mitgliedsanträge vor der Mitgliederversammlung ohne weitere Begründung abgelehnt haben. Scheinbar hält man im Tierschutzverein ängstlich an seiner Macht fest. In einer Begründung an das Registergericht, welche von dem ersten Vorsitzenden Peter Kaiser unterschrieben ist, steht (auszugsweise):

 



Auch der saarländische Tierschutzbeauftragte kritisiert:

"Dr. Hans-Friedrich Willimzik, Landestierschutzbeauftragter und Mitglied im Dillinger Verein. Auf telefonische Nachfrage zeichnete er ein kein gutes Bild von der Versammlung. „Das ist vor allem schade, weil das Dillinger Tierheim im Saarland auch finanziell mit am besten dasteht und ein Vorzeigeprojekt sein könnte. Nur gibt es einen Vorstand, der das alles an die Wand fährt“, erklärte er. Schon lange fordert Willimzik, dass Vereine, die ein Tierheim betreiben, eine „ordentliche Trennung zwischen Einrichtung und Verein“ machen. „Tatsache in Dillingen ist es, dass eine Person das Sagen über alles hat“, moniert er. Dass Gäste nicht zur Versammlung zugelassen waren, habe er mitbekommen, nicht aber, dass auch die Presse ausgeschlossen wurde. „Das ist sehr schade. Der Verein bekommt für das, was er tut, schließlich viele öffentliche Gelder, da müsste die Öffentlichkeit zugelassen werden“, meint der Landestierschutzbeauftragte. Die Satzung, erklärt er, brauche eine Überarbeitung. „Ich denke, das ist vom derzeitigen Vorstand nicht gewünscht.“" (Quelle: Saarbrücker Zeitung)



Die Wahlen der Mitgliederversammlung wurden aus diversen Gründen gerichtlich angefochten. Begründet wurde die Klage nicht nur durch begangene Formfehler, sondern es liegt ggf. sogar Wahlbetrug vor, zumindest soll Wahlmanipulation durch den Vorstand vorliegen.
So soll der Vorstand bereits eingeräumt haben, dass Mitglieder an der Vorstandswahl teilgenommen haben, welche nicht stimmberechtigt waren.

Am 03.09.2019 ist die zweite mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Saarbrücken in der Anfechtungsklage.

Wir werden weiter berichten.

Update: Vorstand des Tierschutzvereines untere Saar (Hedwig Trampert Tierheim Dillingen) vor Gericht

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