Tierheim Dillingen

Mittwoch, 4. September 2019

Vorstand des Tierschutzvereines untere Saar vor Gericht

Vorstand des Tierschutzvereines untere Saar
(Hedwig Trampert Tierheim Dillingen)
vor Gericht


Vorstandswahlen aus März 2018 müssen wahrscheinlich wiederholt werden




Am 03.09.2019 wurde in der Anfechtungsklage über die Vorstandswahl vor dem Landgericht Saarbrücken verhandelt.

Insgesamt wurden 14 Zeugen in der Gerichtsverhandlung gehört
Berichtigung: Insgesamt wurden 16 Zeugen gehört, 15 geladene Zeugen und eine Zeugin aus dem Zuschauerraum, geladen waren insgesamt 17 Zeugen, zwei Zeugen waren entschuldigt, die Beweisaufnahme wird ggf. mit den entschuldigten Zeugen fortgesetzt



Mehrere Zeugen berichteten übereinstimmend von einer sehr lauten mit ständigen Zwischenrufen unterbrochenen Mitgliederversammlung.

Ein Zeuge beklagte, dass er sich in der Mitgliederversammlung mehrfach zu Wort gemeldet habe, aber ignoriert wurde. Zwei Zeugen bestätigten diese Aussage. Die Zeugen vermuteten, dass die Wortmeldung dieses ehemaligen Vorstandmitgliedes bewusst ignoriert wurden. Dies erweckte den Eindruck, dass der Zeuge höchst Brisantes zu berichten hatte. Leider hatte das Gericht keine näheren Aussagen zugelassen. Allerdings war von übergriffigem Verhalten des ersten Vorsitzenden Peter Kaiser gegen eine Mitarbeiterin die Rede. Auch wollte der Zeuge von „geistigen Ergüssen“ des ersten Vorsitzenden aus Schriftstücken zitieren.

Eine ehemalige Tierheimmitarbeiterin berichtete, dass sie in der Mitgliederversammlung im März 2018 von der Frau Mutter Kaiser als „alte Sau“ bezeichnet wurde.

Mehrere Zeugen berichteten übereinstimmend, dass der Vorstandsbewerber Franzen durch Zwischenrufe und Fragen in seiner Redezeit bei der Vorstellung eingeschränkt war, während die Vorstellungsrede des ersten Vorsitzenden Kaiser nicht unterbrochen war. Die Redezeit war für beide Bewerber auf 10 Minuten begrenzt.

Weiterhin wurde von Zeugen übereinstimmend berichtet, dass eine Mehrfachwahl durch verschiedene Mitglieder nicht ausgeschlossen war, denn an der Wahlurne wurde nicht sichergestellt, dass eine Mehrfachabstimmung unterbunden wird. Bereits vor der Wahl zum ersten Vorsitzenden sollen Mitglieder die Versammlung verlassen und die ausgehändigten Stimmzettel auf den Stühlen zurückgelassen haben. Diese Stimmzettel hätten sich andere Mitglieder aneignen und mehrfach abstimmen können.
Eine Zeugin erzählte sogar, dass nicht wahlberechtigte Security-Mitarbeiter, mit Stimmzettel in der Hand, in der Schlange vor der Wahlurne standen.

Das Gericht sah es jedenfalls als problematisch an, dass die Chancengleichheit bei den beiden Bewerbern um das Vorstandamt nicht gewährleistet und ausserdem eine Mehrfachabstimmung zumindest möglich war. Das Gericht regte erneut an, die Vorstandwahl zu wiederholen.
Das Gericht wird den Parteien einen weiteren Hinweisbeschluss übersenden. Sollte der Vorstand keiner Wiederholung der Wahl zustimmen, wird das Gericht die Beweisaufnahme fortsetzen und überprüfen, wie viele Mitglieder an der Wahl teilgenommen haben, welche nicht stimmberechtigt waren. Dann kann festgestellt werden, ob tatsächlich Wahlbetrug oder zumindest Wahlmanipulation vorliegt. Es bleibt also spannend.

Auch die willkürliche Ablehnung von Mitgliedsbewerbern wird bei der nächsten Gerichtsverhandlung Thema sein.

Wir werden weiter berichten.


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