Tierheim Dillingen

Sonntag, 6. Oktober 2019

Weiteres Verfahren: Vorstand des Tierschutzvereines untere Saar erneut vor Gericht

Vorstand des Tierschutzvereines untere Saar
(Hedwig Trampert Tierheim Dillingen)
in einem weiteren Verfahren vor Gericht


Am 01.10.2019 hatte in einem anderen Verfahren eine weitere Gerichtsverhandlung stattgefunden. Diesmal ging es um die Räumungsklage des Tierschutzvereines untere Saar gegen die Kleintierklinik Köllertal. Die Kleintierklinik Köllertal hatte zur Behandlung der Tierheimtiere die Räumlichkeiten angemietet und in diese investiert. Der Vorstand hatte den auf Jahre geschlossenen Mietvertrag scheinbar einfach gekündigt. Momentan steht eine Schadenersatzforderung von mindestens 60.000 Euro (in Worten: sechszigtausend!) im Raum, welche ggf. an die Kleintierklinik zu zahlen wäre. Geld, das dem Tierheim und den Tieren fehlen wird und aus Mitgliedbeiträgen, Spenden und öffentlichen Geldern finanziert wird.. Der Mietzins für die Räumlichkeiten wird von der Kleintierklinik Köllertal weiterhin gezahlt. Dieser müsste dann auch wieder zurück gezahlt werden, sollte die Kleintierkilik Köllertal in diesem Verfahren obsiegen.

Es ist noch ein weiteres Verfahren anhängig, in dem die Kleintierklinik Köllertal Schadensersatz für entgangene Dienstleistung für mehrere Jahre fordert. Hier soll bereits ein richterlicher Beschluss vorliegen, dass der 1. Vorsitzende Herr Peter Kaiser eine Erklärung an Eides Statt abgeben soll. Hierin soll die Höhe der Tierarztkosten bestätigt werden. Dies ist notwendig, um die jährliche Schadenshöhe beziffern zu können. Scheinbar hat der 1. Vorsitzende die Höhe nicht korrekt angegeben, was nunmehr diese Erklärung an Eides Statt erforderlich macht. Eine falsche Erklärung an Eides Statt hat möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen, worauf der Rechtsanwalt der Kleintierklinik in der Verhandlung auch hingewiesen haben soll.

In der Sache mit der Räumungsklage wurde, mit Einverständnis beider Parteien, das Verfahren ausgesetzt, und die Vergleichsverhandlungen wurden aufgenommen. Sollten die Vergleichsverhandlungen scheitern, wird das Verfahren wieder aufgenommen. Die Klage wegen den Schadensersatzforderungen für entgangene Dienstleistung wurde nicht ausgesetzt.

Besonders pikant: Die Räumungsklage gegen die Kleintierklinik Köllertal wurde erst nach der Anfechtungsklage gegen die Mitgliederversammlung mit Vorstandwahlen 2018 bei Gericht eingereicht. Sollten die Vorstandswahlen rechtskräftig für nichtig erklärt werden, wäre der jetzige Vorstand nicht berechtigt gewesen die Klage anzustreben. Damit wären dann ggf. der geschäftsführende Vorstand und der Gesamtvorstand in der privaten Haftung. Auf die Haftung wurde in der Anfechtungsklage vom Landgericht Saarbrüchen bereits hingewiesen.

Es bleibt spannend:
Ein Vorstand - Drei Gerichtsverfahren mit erheblichen Kosten, erheblichen Schadensersatzforderungen und ungewissem Ausgang!

Wir werden weiter berichten.

Keywords: Hedwig Trampert Tierheim Dillingen, Tierschutzverein untere Saar, Tierheim Dilingen


Mittwoch, 4. September 2019

Vorstand des Tierschutzvereines untere Saar vor Gericht

Vorstand des Tierschutzvereines untere Saar
(Hedwig Trampert Tierheim Dillingen)
vor Gericht


Vorstandswahlen aus März 2018 müssen wahrscheinlich wiederholt werden




Am 03.09.2019 wurde in der Anfechtungsklage über die Vorstandswahl vor dem Landgericht Saarbrücken verhandelt.

Insgesamt wurden 14 Zeugen in der Gerichtsverhandlung gehört
Berichtigung: Insgesamt wurden 16 Zeugen gehört, 15 geladene Zeugen und eine Zeugin aus dem Zuschauerraum, geladen waren insgesamt 17 Zeugen, zwei Zeugen waren entschuldigt, die Beweisaufnahme wird ggf. mit den entschuldigten Zeugen fortgesetzt



Mehrere Zeugen berichteten übereinstimmend von einer sehr lauten mit ständigen Zwischenrufen unterbrochenen Mitgliederversammlung.

Ein Zeuge beklagte, dass er sich in der Mitgliederversammlung mehrfach zu Wort gemeldet habe, aber ignoriert wurde. Zwei Zeugen bestätigten diese Aussage. Die Zeugen vermuteten, dass die Wortmeldung dieses ehemaligen Vorstandmitgliedes bewusst ignoriert wurden. Dies erweckte den Eindruck, dass der Zeuge höchst Brisantes zu berichten hatte. Leider hatte das Gericht keine näheren Aussagen zugelassen. Allerdings war von übergriffigem Verhalten des ersten Vorsitzenden Peter Kaiser gegen eine Mitarbeiterin die Rede. Auch wollte der Zeuge von „geistigen Ergüssen“ des ersten Vorsitzenden aus Schriftstücken zitieren.

Eine ehemalige Tierheimmitarbeiterin berichtete, dass sie in der Mitgliederversammlung im März 2018 von der Frau Mutter Kaiser als „alte Sau“ bezeichnet wurde.

Mehrere Zeugen berichteten übereinstimmend, dass der Vorstandsbewerber Franzen durch Zwischenrufe und Fragen in seiner Redezeit bei der Vorstellung eingeschränkt war, während die Vorstellungsrede des ersten Vorsitzenden Kaiser nicht unterbrochen war. Die Redezeit war für beide Bewerber auf 10 Minuten begrenzt.

Weiterhin wurde von Zeugen übereinstimmend berichtet, dass eine Mehrfachwahl durch verschiedene Mitglieder nicht ausgeschlossen war, denn an der Wahlurne wurde nicht sichergestellt, dass eine Mehrfachabstimmung unterbunden wird. Bereits vor der Wahl zum ersten Vorsitzenden sollen Mitglieder die Versammlung verlassen und die ausgehändigten Stimmzettel auf den Stühlen zurückgelassen haben. Diese Stimmzettel hätten sich andere Mitglieder aneignen und mehrfach abstimmen können.
Eine Zeugin erzählte sogar, dass nicht wahlberechtigte Security-Mitarbeiter, mit Stimmzettel in der Hand, in der Schlange vor der Wahlurne standen.

Das Gericht sah es jedenfalls als problematisch an, dass die Chancengleichheit bei den beiden Bewerbern um das Vorstandamt nicht gewährleistet und ausserdem eine Mehrfachabstimmung zumindest möglich war. Das Gericht regte erneut an, die Vorstandwahl zu wiederholen.
Das Gericht wird den Parteien einen weiteren Hinweisbeschluss übersenden. Sollte der Vorstand keiner Wiederholung der Wahl zustimmen, wird das Gericht die Beweisaufnahme fortsetzen und überprüfen, wie viele Mitglieder an der Wahl teilgenommen haben, welche nicht stimmberechtigt waren. Dann kann festgestellt werden, ob tatsächlich Wahlbetrug oder zumindest Wahlmanipulation vorliegt. Es bleibt also spannend.

Auch die willkürliche Ablehnung von Mitgliedsbewerbern wird bei der nächsten Gerichtsverhandlung Thema sein.

Wir werden weiter berichten.


Keywords: Hedwig Trampert Tierheim Dillingen, Tierschutzverein untere Saar, Tierheim Dilingen

 



Dienstag, 27. August 2019

Vorstand des "Tierschutzverein untere Saar" in der Kritik

Im März 2018 titelte die Saarbrücker Zeitung:

"Turbulenzen beim Tierschutzverein Untere Saar : Unter Ausschluss der Öffentlichkeit"und berichtete,  dass bei der Mitgliederversammlung am 23.03.2018 des "Tierschutzverein untere Saar" Presse und Interessierte nicht zugelassen wurden. (Link zum Artikel)


Was bei anderen Vereinen eher unkritisch erscheint, liegt hier anders, denn der Tierschutzverein untere Saar ist Betreiber des Hedwig Trampert Tierheim in Dillingen. Dafür erhält der Tierschutzverein öffentliche Gelder in Höhe von mehr als einer Viertelmillion Euro im Jahr. Bei dieser nicht unerheblich hohen Summe, finanziert aus Steuergeldern, sollte die Öffentlichkeit Transparenz erwarten können.
Leider jedoch nicht, denn vier Security-Mitarbeiter wurden extra herbeigeordert  um Presse und Interessierten den Zugang zu verwehren.

Es gibt jedoch noch weitere Kritik am Vorstand des Tierschutzvereins:
Der Vorstand soll Mitgliedsanträge vor der Mitgliederversammlung ohne weitere Begründung abgelehnt haben. Scheinbar hält man im Tierschutzverein ängstlich an seiner Macht fest. In einer Begründung an das Registergericht, welche von dem ersten Vorsitzenden Peter Kaiser unterschrieben ist, steht (auszugsweise):

 



Auch der saarländische Tierschutzbeauftragte kritisiert:

"Dr. Hans-Friedrich Willimzik, Landestierschutzbeauftragter und Mitglied im Dillinger Verein. Auf telefonische Nachfrage zeichnete er ein kein gutes Bild von der Versammlung. „Das ist vor allem schade, weil das Dillinger Tierheim im Saarland auch finanziell mit am besten dasteht und ein Vorzeigeprojekt sein könnte. Nur gibt es einen Vorstand, der das alles an die Wand fährt“, erklärte er. Schon lange fordert Willimzik, dass Vereine, die ein Tierheim betreiben, eine „ordentliche Trennung zwischen Einrichtung und Verein“ machen. „Tatsache in Dillingen ist es, dass eine Person das Sagen über alles hat“, moniert er. Dass Gäste nicht zur Versammlung zugelassen waren, habe er mitbekommen, nicht aber, dass auch die Presse ausgeschlossen wurde. „Das ist sehr schade. Der Verein bekommt für das, was er tut, schließlich viele öffentliche Gelder, da müsste die Öffentlichkeit zugelassen werden“, meint der Landestierschutzbeauftragte. Die Satzung, erklärt er, brauche eine Überarbeitung. „Ich denke, das ist vom derzeitigen Vorstand nicht gewünscht.“" (Quelle: Saarbrücker Zeitung)



Die Wahlen der Mitgliederversammlung wurden aus diversen Gründen gerichtlich angefochten. Begründet wurde die Klage nicht nur durch begangene Formfehler, sondern es liegt ggf. sogar Wahlbetrug vor, zumindest soll Wahlmanipulation durch den Vorstand vorliegen.
So soll der Vorstand bereits eingeräumt haben, dass Mitglieder an der Vorstandswahl teilgenommen haben, welche nicht stimmberechtigt waren.

Am 03.09.2019 ist die zweite mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Saarbrücken in der Anfechtungsklage.

Wir werden weiter berichten.

Update: Vorstand des Tierschutzvereines untere Saar (Hedwig Trampert Tierheim Dillingen) vor Gericht

Keywords: Hedwig Trampert Tierheim Dillingen, Tierschutzverein untere Saar, Tierheim Dilingen