Tierheim Dillingen

Sonntag, 6. Oktober 2019

Weiteres Verfahren: Vorstand des Tierschutzvereines untere Saar erneut vor Gericht

Vorstand des Tierschutzvereines untere Saar
(Hedwig Trampert Tierheim Dillingen)
in einem weiteren Verfahren vor Gericht


Am 01.10.2019 hatte in einem anderen Verfahren eine weitere Gerichtsverhandlung stattgefunden. Diesmal ging es um die Räumungsklage des Tierschutzvereines untere Saar gegen die Kleintierklinik Köllertal. Die Kleintierklinik Köllertal hatte zur Behandlung der Tierheimtiere die Räumlichkeiten angemietet und in diese investiert. Der Vorstand hatte den auf Jahre geschlossenen Mietvertrag scheinbar einfach gekündigt. Momentan steht eine Schadenersatzforderung von mindestens 60.000 Euro (in Worten: sechszigtausend!) im Raum, welche ggf. an die Kleintierklinik zu zahlen wäre. Geld, das dem Tierheim und den Tieren fehlen wird und aus Mitgliedbeiträgen, Spenden und öffentlichen Geldern finanziert wird.. Der Mietzins für die Räumlichkeiten wird von der Kleintierklinik Köllertal weiterhin gezahlt. Dieser müsste dann auch wieder zurück gezahlt werden, sollte die Kleintierkilik Köllertal in diesem Verfahren obsiegen.

Es ist noch ein weiteres Verfahren anhängig, in dem die Kleintierklinik Köllertal Schadensersatz für entgangene Dienstleistung für mehrere Jahre fordert. Hier soll bereits ein richterlicher Beschluss vorliegen, dass der 1. Vorsitzende Herr Peter Kaiser eine Erklärung an Eides Statt abgeben soll. Hierin soll die Höhe der Tierarztkosten bestätigt werden. Dies ist notwendig, um die jährliche Schadenshöhe beziffern zu können. Scheinbar hat der 1. Vorsitzende die Höhe nicht korrekt angegeben, was nunmehr diese Erklärung an Eides Statt erforderlich macht. Eine falsche Erklärung an Eides Statt hat möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen, worauf der Rechtsanwalt der Kleintierklinik in der Verhandlung auch hingewiesen haben soll.

In der Sache mit der Räumungsklage wurde, mit Einverständnis beider Parteien, das Verfahren ausgesetzt, und die Vergleichsverhandlungen wurden aufgenommen. Sollten die Vergleichsverhandlungen scheitern, wird das Verfahren wieder aufgenommen. Die Klage wegen den Schadensersatzforderungen für entgangene Dienstleistung wurde nicht ausgesetzt.

Besonders pikant: Die Räumungsklage gegen die Kleintierklinik Köllertal wurde erst nach der Anfechtungsklage gegen die Mitgliederversammlung mit Vorstandwahlen 2018 bei Gericht eingereicht. Sollten die Vorstandswahlen rechtskräftig für nichtig erklärt werden, wäre der jetzige Vorstand nicht berechtigt gewesen die Klage anzustreben. Damit wären dann ggf. der geschäftsführende Vorstand und der Gesamtvorstand in der privaten Haftung. Auf die Haftung wurde in der Anfechtungsklage vom Landgericht Saarbrüchen bereits hingewiesen.

Es bleibt spannend:
Ein Vorstand - Drei Gerichtsverfahren mit erheblichen Kosten, erheblichen Schadensersatzforderungen und ungewissem Ausgang!

Wir werden weiter berichten.

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