Tierheim Dillingen

Freitag, 20. November 2020

Die USA ist ganz nah – Der „Trump“ aus dem Saarland sitzt in Dillingen/Saar

 
In den vergangenen Wochen wurde viel über die Wahl in den USA berichtet.
Trump sei ein schlechter Verlierer, klebe an seinem Stuhl und hänge an der Macht.

Im Tierheim Dillingen an der Saar spielen sich ähnliche Szenarien ab:

Der gerichtlich entmachtende 1. Vorsitzende Herr Kaiser und seine beiden Mitstreiter bemühen -ebenso wie Donald Trump- die Gerichte um an ihrer Macht festzuhalten.

Gegen die Bestellung des Notvorstandes wurde in der Hoffnung zum Machterhalt Beschwerde eingelegt. Das Amtsgericht Saarlouis hat dieser Beschwerde nicht abgeholfen. Hierrüber entscheidet nun das Oberlandesgericht des Saarlandes. Bis zur Entscheidung des Oberlandesgerichts ist der Bestellungseschluss des Notvorstandes bindet. Im Amtsdeutsch heißt dies, dass die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung hat. Die Arbeit des Notvorstandes wird jedoch durch den entmachtenden Vorstand weiter nicht zugelassen. Ein Zutritt der Vertreterinnen des Notvorstandes zum Tierheim wird weiterhin nicht gewährt.

Die Vertreterinnen des Notvorstandes haben eine einstweilige Verfügung auf Herausgabe der Unterlagen und auf Zutritt ins Tierheim beim Amtsgerichts Saarlouis gestellt. Das Amtsgericht Saarlouis sieht sich nicht zuständig. Der Streitwert sei höher als 5.000 Euro. Die Sache wurde nun nach fast 14 Tagen ans Landgericht Saarbrücken verwiesen. Das Verfahren zieht sich hin.

Gegen das Urteil des Landgericht Saarbrücken, in welchem die Ungültigkeit der Vorstandswahlen unmissverständlich festgestellt wurden, hat der entmachtende Vorstand Berufung eingelegt.

Diese Verfahren verursachen erneut Gerichts- und Anwaltskosten, welche scheinbar frei nach kaiserlicher Manier aus der Vereinskasse bezahlt werden. Bisher sind mehrere Tausend Euro bereits aus der Vereinskasse an diverse Rechtsanwälte geflossen. Geld, welches aus Steuermitteln finanziert ist und am Ende den Tieren verloren geht. Machterhalt um jeden Preis - notfalls auch auf Kosten der Tiere!

Es wird auch nicht davor zurück gescheut mit der Angst der Mitarbeiter im Tierheim zu spielen. Diesen hatte man offensichtlich erzählt, der Notvorstand wolle den Mitarbeitern kündigen.
Die 1. und 2. Vorsitzende des Notvorstandes haben heute (20.11.2020) mit Aushängen an den Eingangstoren des Tierheimes klargestellt, dass diese Behauptung eine Lüge ist und der Notvorstand keinen Mitarbeiter entlassen wird.

Aushänge am Tierheim





 

Die ganze Sache entwickelt sich zwischenzeitlich zu einer Posse, welche mit gesundem Menschenverstand nicht mehr erklärbar ist.
Hat dieser entmachtende Vorstand etwas zu verbergen, oder warum klebt dieser sonst so an seinen Stühlen und lässt den gerichtlich bestellten Vorstand nicht arbeiten?

Wir werden über den Fortgang weiter berichten.


Update:

Die Aushänge wurden breits nach wenigen Stunden, vermutlich von einem Vetreter des entmachtenden Vorstands, entfernt.  Am Samstag, den 21.11.2020 gegen 10:30 Uhr waren die Aushänge bereits entfernt! Transparenz ist nicht bei allen beliebt!

 


Samstag, 24. Oktober 2020

Erneute Turbulenzen beim Tierschutzverein - Hedwig Trampert Tierheim Dillingen

 Registergericht bestellt Notvorstand


Am 25.02.2020 berichtete die Saarbrücker Zeitung über den geplatzten Vergleich in der Anfechtungsklage wegen den Vorstandswahlen auf der Mitgliederversammlung vor dem Landgericht Saarbrücken. Quelle:Saarbrücker Zeitung 25.02.2020 (leider hinter einer Bezahlschranke)


Allerdings wurde -entgegen den Darstellungen der Saarbrücker Zeitung- am 03.03.2020 kein Urteil gesprochen, weil die umfangreiche Beweisaufnahme noch nicht beendet war und diese fortgesetzt wurde.

Der letzte Verhandlungstermin vor dem Landgericht Saarbrücken fand am 24.08.2020 statt. Zu diesem Termin war auch der saarländische Tierschutzbeauftragte Dr. W. als Zeuge geladen. Er berichtete, dass die Mitgliederversammlung von dem amtierenden Vorstand „nach Gutsherrenart“ geleitet worden sei. Auch zahlreiche weitere Zeugen berichteten in einem früheren Verhandlungstermin, dass Kritiker des amtieren Vorstandes nicht zu Wort kamen, oder ausgebuht und niedergebrüllt wurden, teilweise sollen die Zwischenrufe „unter der Gürtellinie“ gewesen sein. Es wurde berichtet, dass es auf der Mitgliederversammlung zwei Lager gegeben hätte und sich das Lager des amtieren Vorstandes „daneben benommen“ habe.

Es ist davon auszugehen, dass eine Debatte und eine Aussprache zu der Kritik an dem amtieren Vorstand verhindert wurde.

Das Landgericht Saarbrücken war daher davon überzeugt, dass eine faire Vorstandswahl in der Mitgliederversammlung vom 23.03.2018 nicht stattgefunden habe und hat in seinem Urteil vom 14.09.2020 festgestellt, dass die Vorstandswahlen allesamt ungültig sind.
Gegen die Entscheidung hat der beklagte „Vorstand“ Berufung eingelegt. Die Entscheidung des Landgerichts wird nicht akzeptiert. Hierdurch entstehen weitere Kosten zu Lasten den Tierschutzverein und somit der Tiere.


Notvorstand wird massiv an der verpflichtenden Arbeitsaufnahme gehindert



Aufgrund des Urteils des Landgericht Saarbrücken wurde ein Notvorstand durch das Registergericht Saarlouis amtlich bestellt. Die Bestellungsurkunde des Notvorstandes vom 16.10.2020 wird von dem ehemaligen Vorstand jedoch nicht akzeptiert.
Der Notvorstand erhält weder die Schlüssel zu den Räumlichkeiten im Tierheim, noch Einsicht in die Buchhaltungs- und Vereinsunterlagen. In das Büro wurde ein Schäferhund gesetzt, so dass ein Zutritt für die Personen des Notvorstandes nicht gefahrlos möglich ist. Die verpflichtende Tätigkeit des Notvortandes wird verhindert!
Der ehemalige Vorstand hat gegen die Bestellung des Notvorstandes Beschwerde eingelegt. Hierüber entscheidet nun das Oberlandesgericht Saarbrücken. Diese Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung, was bedeutet, dass die Bestellung des Notvorstand mindestens bis zur endgültigen Entscheidung des Oberlandgericht Saarbrücken gültig ist und umgesetzt werden müsste.

Zwischenzeitlich ist es mit gesundem Menschenverstand nicht mehr erklärbar, warum der „ehemalige“ Vorstand an seiner Machtposition vehement festhalten möchte, dies auf Kosten der Tierschutzkasse und des Steuerzahlers.

Der zuständige Landrat Lauer (SPD) wurde über die neuste Entwicklung informiert und von den Vertretern des Notvorstands  um Hilfe ersucht. Die Antwort hierzu steht noch aus.

Wir werden über den Fortgang weiter berichten – Bleiben Sie dran!

Mittwoch, 5. Februar 2020

Weiterer Gerichtstermin wegen Anfechtung der Vorstandswahlen des Tierschutzvereins untere Saar



Am 04.02.2020 fand eine weitere Gerichtsverhandlung wegen der Wahlanfechtung der Vorstandswahlen vom 23.03.2018 statt.

Zeugen wurden diesmal keine vernommen. Es wurde über einen Vergleich gesprochen.
Der Kläger war gesundheitlich verhindert, wurde aber von seinem bevollmächtigten Beistand bestens vertreten.

Das Aushandeln des Vergleiches wurde ohne den Vorstand des Tierschutzvereines untere Saar besprochen, denn dieser kam in Persona fast 1,5 Stunden zu spät und ist erst eingetroffen, als das Gericht die ausgehandelten Vergleichspunkte bereits auf Band diktierte.

Außerdem wurde dem Gericht mitgeteilt, dass noch 3 weitere zivilrechtliche Verfahren und ein Strafverfahren gegen den 1. Vorsitzenden Franz-Peter Kaiser anhängig sind. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen dem Verdacht der Untreue seit ungefähr Mai 2018. Nachdem sich der Anfangsverdacht scheinbar erhärtet hat, fand auf richterliche Anordnung im Januar 2020 eine Haudurchsuchung in den Räumlichkeiten des Tierheims und in den Privaträumen des 1. Vorsitzenden statt. Die Ergebnisse der staatsanwaltlichen Ermittlungen bleiben abzuwarten.

Bei den Zivilverfahren wurde bekannt, dass es sich um Schadensersatzforderungen von mehreren Hunderttausend Euro gegen den Tierschutzverein untere Saar handelt. Momentan laufen Vergleichsverhandlungen. Wir werden dies weiter beobachten. Bei der Gerichtsverhandlung wurde auch darüber gesprochen, dass dem Tierschutzverein und somit dem Tierheim aufgrund der hohen Schadensersatzforderungen möglicherweise die Insolvenz drohen könnte.

Inhaltlich sieht der Vergleich für den Vorstand nicht gut aus. Die gesamten Vorstandswahlen müssen wiederholt werden. Bei der Gelegenheit soll der Vorstand den Mitgliedern auch Rechenschaft ablegen über die Verfahren in den Zivilsachen und der Strafsache. Auf dieser Mitgliederversammlung soll auch keine Entlastung des Vorstandes erfolgen. Jedenfalls sind die Tagesordnungspunkte für diese Mitgliederversammlung im Vergleich festgelegt. Der Tagesordnungspunk „Entlastung des Vorstandes“ wurde ausdrücklich nicht aufgenommen.
Weiterhin soll ein neutraler Versammlungsleiter die Mitgliederversammlung leiten. Von der Klägerseite vorgeschlagen war der Tierschutzbeauftragte des Saarlandes. Dieser Vorschlag wurde von dem Prozessbevollmächtigen des Vorstandes jedoch abgelehnt.
Nun soll ein neutraler Rechtsanwalt beauftragt werden. Ob dieser hierzu bereit ist bleibt abzuwarten.
Auch über die Ablehnung von Mitgliedbewerben muss neu entschieden werden. Sollte der Vorstand die Mitgliedsbewerber erneut ablehnen, wird es weitere Gerichtsverfahren geben.
Finanziert werden die Verfahren aus der Vereinskasse, die mit Steuer- und Spendengeldern gefüllt wird und eigentlich für die Versorgung der Tiere bestimmt ist.

Der geschlossene Vergleich kann bis zum 14.02.2020 von beiden Seiten widerrufen werden.
Dann wird es weitere Gerichtsverhandlungen mit Beweisaufnahmen geben.

Wir werden weiter berichten! Bleiben Sie dran!